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Bergman Clinics Schlossklinik Abtsee


Abtsee 31
83410 Laufen

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Patientenwohl trifft Medizin
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Ihre Rechte als Patient

Informationen zur Einwilligung

Das wichtigste Recht ist das Selbstbestimmungsrecht. Alle Eingriffe dürfen nur mit der Einwilligung des Patienten geschehen. Während es bei kleineren Behandlungen, z. B. einer Blutabnahme, genügt, wenn der Patient mündlich einwilligt, muss bei größeren Heileingriffen, z. B. einer Operation, schriftlich eingewilligt werden. Darum gibt es die Aufklärungsgespräche über Verlauf und mögliche Risiken. 

Hat der Patient keine volle Einsichtsfähigkeit, so werden nahe Angehörige herangezogen. Und Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Patientenakten. Ein weiteres Patientenrecht ist es, auf die Schweigepflicht des Arztes vertrauen zu können. Als Patient hat man grundsätzlich das Recht der freien Arzt- und Krankenhauswahl. Diese sind allerdings eingeschränkt durch Vorschriften der jeweiligen Krankenkasse und von den Kapazitäten der Krankenhäuser. Auch hat der Patient regelmäßig ein Recht auf eine qualifizierte Zweitmeinung und ggf. eines Arztwechsels. Hier sollte man aber vorher immer mit der Krankenkasse sprechen. 
 

Portrait Ramona Starflinger
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